Über uns

Stadtfanfarenzug Markkleeberg e.V. –

Sächsischer Vizelandesmeister 2023

Unser Verein wurde im Jahre 1977 als „Stadtfanfarenzug Markkleeberg“ gegründet.

Wir sind Gründungsmitglied im Landes- Musik- und Spielleutesportverband Sachsen e.V. und als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht Leipzig registriert. Bei uns wird die Instrumentalmusik mit B/ES – Naturtonfanfaren, Hochtrommeln (Tom – Tom´s) und Marschtrommeln (Snare) gepflegt.

Seit vielen Jahrzehnten sind vor allem Fanfaren- und Spielmannszüge aber auch Schalmeien- und Blasorchester in Sportverbände integriert. Durch ein Wettkampfsystem, ähnlich dem im Sport, gibt es jährlich die Möglichkeit, sich musikalisch mit anderen Vereinen zu messen.

Unsere Mitglieder sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeglichen Alters die Freude an Musik und am Musizieren haben. Während die meisten aktiv Musik spielen, kümmern sich die anderen um die Organisation, Betreuung und die Öffentlichkeitsarbeit. So wird zum Beispiel eine liebevoll bebilderte Vereinschronik geführt oder hervorragend für das leibliche Wohl während der monatlichen Wochenend- Proben gesorgt.

 

 

 

Besonderes Augenmerk wird auf die Kinder- und Jugendarbeit gelegt. Wir konnten erfolgreich eine Kinder- und Jugendarbeitsgemeinschaft im Rahmen der Ganztagsbetreuung in der Grundschule Markkleeberg-Ost zu etablieren.

Einmal im Jahr führt der Dachverband LMSV eine fünftägige musikalische Ferienfreizeit durch. Neben Marschtraining, Notenlehre und dem Einstudieren eines neuen Titels kommt natürlich auch der Spaß nicht zu kurz. Übungsleiter haben die Möglichkeiten zum aktiven Erfahrungsaustausch, die Kinder und Jugendlichen knüpfen Freundschaften über ihren eigenen Verein hinaus und lernen ihr Instrument noch besser zu beherrschen. Als „Grand Final“ findet am letzten Abend ein öffentliches Konzert der Kinder statt.

Finanziell trägt sich unser Verein in erster Linie selbst aus Erlösen von Auftritten. Sehr moderate Mitgliedsbeiträge ermöglichen es jedem in unserem Verein Mitglied zu werden. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich in der Mitgliederversammlung beschlossen. Für Fahrten zu den einzelnen Auftrittsorten werden Fahrgemeinschaften gebildet, so dass jeder an den Auftritten teilnehmen kann.

Die Gemeinnützigkeit gibt uns auch die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen.

Instrumente und Auftrittskleidung werden den Mitgliedern vom Verein kostenlos zur Verfügung gestellt.

Vorstand

Für die erfolgreiche Arbeit eines Vereines sind neben der Musik auch die Organisation und die Finanzen von entscheidender Bedeutung. Mit diesen Aufgaben werden die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes betraut, – dem Vorsitzenden, musikalischen Leiter und dem Kassenwart.
Gleichgültig, welche Position jemand im Vorstand bekleidet, übernimmt man damit sehr viel Verantwortung und auch Arbeit. Viele unbezahlte Stunden der Freizeit werden den Belangen des Vereins gewidmet.
Um die sehr umfangreichen Aufgaben des Vorstands zu erfüllen, wurden in der Vergangenheit moderne Organisationsstrukturen eingeführt. Einige Tätigkeitsbereiche werden vom Vorstand an Ausschüsse weitergeleitet, in denen auch aktive und inaktive Mitglieder außerhalb des Vorstands tätig werden. Ohne diese breite Aufgabenverteilung wäre der reibungslose Ablauf im Verein nicht mehr denkbar.

Vorstand
Jugendwart

Jugendwart

Die zentralen Aufgaben eines Jugendwarts sind die Koordination der gesamten Jugendarbeit im Verein, die Betreuung sämtlicher Jugendlichen sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, an denen junge Mitglieder beteiligt sind.

Instrumentenwart / Garderobe

Der Instrumenten– und Bekleidungswart kümmert sich um die Ausgabe, den Um- oder Austausch, Wartung sowie Reparatur von Instrumenten und der vereinseigenen Kleidung. Zum Aufgabenfeld gehören ebenfalls die Verwaltung und Überwachung des Instrumenteninventars sowie des Bekleidungsbestandes.

Instrumenten– und Bekleidungswart
Fotograf / Betreuer

Fotograf / Betreuer

Was wäre ein Verein ohne seine „Guten Seelen“? Die Betreuer übernehmen all die Aufgaben, denen die Vereinsmitglieder beim Musizieren nicht nachkommen können, z. B. das Anfertigen von Foto- und Bildmaterial, die Betreuung der Kinder von Mitgliedern sowie die Essensverpflegung.